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Kinderbetreuungsgeld

 

Allgemein

Die Betreuung und Erziehung von Kindern ist eine Aufgabe und Leistung, zu der die Eltern aus persönlicher Verantwortung, aber auch zivilrechtlich verpflichtet sind und die sie, neben ihrem persönlichen Interesse, auch im Interesse und zum Nutzen der gesamten Gesellschaft erfüllen. Diese Solidarität geschieht in Österreich in Form des finanziellen Lastenausgleichs, der Schaffung von familienunterstützender Infrastruktur und ideeller Förderung. Die österreichische Familienförderung ist im europäischen Vergleich eine der bestentwickelten. Mit dem Kinderbetreuungsgeld (KBG) als familienpolitischer Leistung wird das System des Lastenausgleichs zu einem Leistungsausgleich weiterentwickelt.

Durch das Kinderbetreuungsgeld wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten, gleichzeitig die Wahlfreiheit vergrößert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert. Alle Eltern erhalten unabhängig von einer vor der Geburt eines Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit das Kinderbetreuungsgeld.

Durch die Möglichkeit, bis zu 16.200 Euro jährlich dazuverdienen zu können, soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter erreicht werden. Durch diese Regelung soll es Eltern ermöglicht werden, auch während einer Karenz den Kontakt zum Betrieb aufrecht zu erhalten. Damit wird auch der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach der Babypause erleichtert. Von diesen Maßnahmen werden positive Impulse auf das Erwerbsleben der Frauen und eine partnerschaftliche Betreuung des Kleinkindes erwartet.

 

Ab 1. Jänner 2010 kommt es beim Kinderbetreuungsgeldgesetz zu diversen Änderungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Aktuelles".

 

Kontakt:
Abteilung II/3  (post@ii3.bmwfj.gv.at)

 

 
 
 
 
 
 
 

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